Rechtsprechung
   BVerwG, 07.12.1961 - II C 19.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,1350
BVerwG, 07.12.1961 - II C 19.60 (https://dejure.org/1961,1350)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1961 - II C 19.60 (https://dejure.org/1961,1350)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1961 - II C 19.60 (https://dejure.org/1961,1350)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,1350) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entlassung eines Beamtenanwärters - Allgemeine Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis - Würdigkeit des Bewerbers für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis - Anzeichen für charakterliche Mängel - Zeitpunkt der Entstehung der beamtenrechtlichen ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1961 - II C 19.60
    Denn den öffentlichen Dienstherren ist es nach einem hergebrachten, also sogar verfassungsrechtlich sanktionierten Grundsatz im Interesse der Allgemeinheit verwehrt, andere als in jeder, auch in charakterlicher, Hinsicht geeignete Personen zu Beamten zu ernennen (Art. 33 Abs. 2 und 5 GG in Verbindung mit Art. 87 Abs. 3 der Verfassung von Berlin, vgl. auch BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59] [140 f.] mit Zitaten), deshalb räumt § 171 LBG den Überleitungsanspruch nur unter der Bedingung der Würdigkeit ein; daraus folgt, daß in den Fällen, in denen die Würdigkeit - wie im Falle des Klägers - am 1. Dezember 1952 nicht zweifelsfrei feststand, der Überleitungsanspruch zunächst nur bedingt entstanden ist, nämlich aufschiebend bedingt durch die Ausräumung der Zweifel an der Würdigkeit.
  • BVerwG, 15.01.1960 - VI C 229.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1961 - II C 19.60
    Das Berufungsgericht ist zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteile vom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 229.58 -, Buchholz BVerwG 237.2 § 171 Nr. 1 = DÖV 1960, 840, undvom 25. Januar 1960 - BVerwG VI C 240.57 -, Buchholz BVerwG 237.2 § 171 Nr. 2) davon ausgegangen, daß zu den Voraussetzungen für die Übertragung eines Amtes nach § 171 LBG auch die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis gehören, also u.a. auch die Würdigkeit des Bewerbers für die Übernahme in ein Beamten Verhältnis.
  • BVerwG, 25.01.1960 - VI C 240.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1961 - II C 19.60
    Das Berufungsgericht ist zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteile vom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 229.58 -, Buchholz BVerwG 237.2 § 171 Nr. 1 = DÖV 1960, 840, undvom 25. Januar 1960 - BVerwG VI C 240.57 -, Buchholz BVerwG 237.2 § 171 Nr. 2) davon ausgegangen, daß zu den Voraussetzungen für die Übertragung eines Amtes nach § 171 LBG auch die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis gehören, also u.a. auch die Würdigkeit des Bewerbers für die Übernahme in ein Beamten Verhältnis.
  • BVerwG, 08.05.1968 - VI C 14.64
    Für die rechtliche Beurteilung dieses Antrags wird auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 229.58 - (Buchholz BVerwG 237.2, § 171 LBG Berlin Nr. 1 = DÖV 1960 S. 640 ), vom 25. Januar 1960 - BVerwG VI C 240.57 - (Buchholz BVerwG a.a.O. Nr. 2 ), vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 19.60 - und vom 27. Februar 1964 - BVerwG II C 61.61 (Buchholz BVerwG a.a.O. Nr. 9) hingewiesen.
  • BVerwG, 27.02.1964 - II C 61.61
    Zutreffend hat das Berufungsgericht dargelegt, daß zu den Voraussetzungen für die Übertragung eines Amtes nach § 171 LBG auch die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis gehören; so bereits BVerwG, Urteile vom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 229.58 -, vom 25. Januar 1960 - BVerwG VI C 240.57 - und vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 19.60 - (auch Fischbach-Knüppel, Das Landesbeamtengesetz von Berlin, 1954, § 171 Anm. II).
  • BVerwG, 30.09.1965 - II C 156.62

    Rechtsmittel

    Geht man jedoch mit dem Berufungsgericht von der Anwendbarkeit des § 171 LBG (F. 1952 und 1954) auf die Inhaber von Hochschulassistentenstellen aus, so kann der Kläger, sofern er die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllte (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 229.58 - [Buchholz BVerwG 237.2, § 171 LBG Nr. 1] , vom 25. Januar 1960 - BVerwG VI C 240.57 - [Buchholz a.a.O. Nr. 2] , vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 19.60 - und; vom 27. Februar 1964 - BVerwG II C 61.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 9]), aus dieser Vorschrift nur herleiten, daß er als wissenschaftlicher Hochschulassistent in ein Beamtenverhältnis, nicht hingegen, daß er in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu übernehmen war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht